EU-Verbot einer Gruppe von PFAS-Chemikalien betrifft auch Papier und Karton
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Mit der Verordnung (EU) 2024/2462 vom 19. September 2024 schränkt die EU-Kommission die Verwendung einer Untergruppe von PFAS-Chemikalien ein.
Verboten wird demnach der Verkauf und die Verwendung von Unecafluorhexansäure („PFHxA“) und PFHxA-verwandten Stoffen. Diese Stoffe sowie das Ammoniumsalz der PFHxA werden laut EU-Kommission in vielen Branchen häufig eingesetzt. Große Mengen fänden dabei unter anderem Verwendung in Papier und Karton als Lebensmittelverpackungen.
Für Papier und Karton, das als Lebensmittelkontaktmaterial im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 verwendet wird, gilt das Verbot nach einer Übergangszeit ab dem 10. Oktober 2026.
Das Verbot betrifft darüber hinaus bestimmte Textilien (Outdoor-Bekleidung wie Regenjacken), Gemische (etwa Imprägniersprays), Kosmetika (z.B. Hautpflegemittel) und einige Feuerlöschschaum-Anwendungen. Halbleiter, Batterien oder Brennstoffzellen für grünen Wasserstoff fallen nicht unter die Beschränkung.