Generalversammlung von SIG genehmigt alle Anträge des Verwaltungsrats
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An der Generalversammlung von SIG haben die Aktionärinnen und Aktionäre allen Anträgen des Verwaltungsrats zugestimmt.
An der heutigen Generalversammlung von SIG waren 236'543’717 Stimmen oder etwa 70,08 Prozent des Aktienkapitals vertreten. Aufgrund der nach wie vor grossen Zahl von COVID-19-Fällen hatte sich SIG entschieden, die Generalversammlung gemäss Verordnung 3 des Bundesrates ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre abzuhalten. Diese konnten ihr Stimmrecht durch entsprechende Instruktion an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben. Weiter hatten sie die Möglichkeit, vorgängig Fragen zu stellen, und konnten den Anlass via Webcast oder Telefonkonferenz verfolgen.
Die Generalversammlung genehmigte alle Anträge, darunter:
- Eine Bardividende von CHF 0.45 pro Namenaktie, die aus Kapitaleinlagereserven bezahlt wird. Die Auszahlung ist für den 14. April 2022 vorgesehen.
- Der maximale Gesamtbetrag der Vergütungen des Verwaltungsrats bis zur Generalversammlung 2023 und der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2023 sowie, in einer nicht bindenden Konsultativabstimmung, der Vergütungsbericht 2021.
- Die Änderung des Firmennamens von SIG Combibloc Group AG in SIG Group AG. Der neue Name spiegelt die Ausweitung des Geschäfts auf Bag-in-Box- und Beutelverpackungen wider.
- Eine Aufstockung des genehmigten Aktienkapitals unter der Bedingung, dass der Vollzug der Übernahme von Scholle IPN erfolgt ist oder unmittelbar bevorsteht.
Die Generalversammlung bestätigte ferner alle acht zur Wiederwahl stehenden Mitglieder des Verwaltungsrats, wählte Laurens Last als neues Mitglied und bestätigte alle Mitglieder des Vergütungsausschusses für eine einjährige Amtszeit. Andreas Umbach wurde als Präsident des Verwaltungsrats für eine einjährige Amtszeit bestätigt.