Papiersack erfüllt stetig wachsende Anzahl an Regulationen
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Verpackungen unterliegen einer Vielzahl von gesetzlichen Richtlinien und Verordnungen. Und ständig kommen neue hinzu. Das gilt auch für den Papiersack. Die deutschen Papiersackhersteller setzen sich täglich mit den wachsenden Anforderungen auseinander, um ihren Kunden nicht nur heute, sondern auch in Zukunft sichere und gesetzeskonforme Verpackungen anbieten zu können.
Um die sichere Anwendung einer Verpackung zu gewährleisten, gibt der Gesetzgeber verschiedene Richtlinien vor. Der Papiersack unterliegt sowohl verpackungsspezifischen als auch anwendungsbezogenen regulatorischen Anforderungen. Übergeordnet ist die Packaging and Packaging Waste Directive (PPWD), die voraussichtlich 2024 von der gleichnamigen europäischen Verordnung abgelöst wird. Bis dahin werden große Teile dieser europäischen Richtlinie von den einzelnen Staaten in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland geschieht das unter anderem über das Deutsche Verpackungsgesetz. In einigen Ländern gelten darüber hinaus zusätzliche verpackungsspezifische Regelungen. Daneben gelten unterschiedliche Richtlinien, je nachdem, welches Produkt in einen Sack gefüllt wird. Die Richtlinien zur guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice: GMP) greifen für verschiedene Herstellungsprodukte wie beispielsweise für Arzneimittel und deren Wirkstoffe sowie Lebensmittel. Darüber hinaus gibt sie Herstellern einen Prozess vor, der die Qualitätssicherung aller Produktionsabläufe und begleitenden Sicherheitsmaßnahmen festlegt. Dieser muss nicht nur eingehalten, sondern auch umfassend dokumentiert werden.
Umgang mit Vorschriften in der Praxis
Und wie sieht die Sicherstellung der Gesetzeskonformität in der Praxis aus? Im ersten Schritt nennt der Kunde seine Anforderungen an die Verpackung. Der Papiersackhersteller prüft, ob er die Vorgaben erfüllen kann und bestätigt den Liefergegenstand. Zu jeder einzelnen Vorgabe muss er dem Kunden ein Lieferantendokument vorlegen, das die Sicherheit des jeweiligen Verpackungsstoffes anhand der geltenden Vorschriften und Prozesse belegt – vom Papier bis zum Klebstoff. „In dem Labyrinth von Verordnungen und Vorschriften kann man leicht den Überblick verlieren“, sagt Karsten Hunger, Geschäftsführer der Gemeinschaft Papiersackindustrie e.V. (GemPSI). „Die deutsche Papiersackindustrie unterstützt ihre Kunden und Lieferanten bestmöglich mit ihrem umfassenden Know-how und einer gewissenhaften Qualitätssicherung und Dokumentation in Bezug auf Regulationen.“
Besonders streng reguliert: Papiersäcke für Lebensmittel
Papiersäcke für Lebensmittel unterliegen den vermutlich umfangreichsten gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf Sicherheit und Hygiene. Alle Materialien, die im Papiersack zum Einsatz kommen, müssen für den Lebensmittelkontakt geeignet sein und als solche dokumentiert werden – vom Papier über Barriereschichten bis hin zu Klebstoffen und Druckfarben. Darüber hinaus unterscheiden sich die Regelungen je nach Art der Lebensmittel, Nutzungsbedingungen, Lagerdauer und -temperatur. Zu den wichtigsten Vorgaben gehört die Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004. Sie legt allgemeine Grundsätze für Materialien mit Lebensmittelkontakt fest. Dazu kommen zahlreiche Verordnungen, unter anderem bezüglich der Herstellungspraktiken (2023/2006), des Papiers (Empfehlung XXXVI des Bundesinstituts für Risikobewertung, BfR) und für Materialien aus Kunststoff (10/2011). Einen umfassenden Überblick über alle relevanten nationalen und europäischen Vorschriften und Verfahren, die zur Erfassung, Auswertung und Dokumentation aller notwendigen Informationen erforderlich sind, bietet der Leitfaden für Papierverpackungen mit Lebensmittelkontakt der European Paper Sack Research Group (ESG)[1]. „Die deutsche Papiersackindustrie sorgt mit einer sorgfältigen Materialauswahl, strengen Qualitätssicherungen und einer lückenlosen Rückverfolgbarkeit für den optimalen Schutz der zu verpackenden Lebensmittel“, sagt Hunger. „Zudem stellt sie sicher, dass alle Formalitäten für Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben zum Lebensmittelkontakt eingehalten werden.“
Korrekte Kennzeichnung bei Verpackungen für Gefahrgut
Auch für Gefahrgüter gelten hohe Anforderungen an die Verpackung seitens der Gesetzgebung. Alle Stoffe, die als Gefahrgut gelten, sind weltweit gültigen UN-Nummern zugeordnet. Anhand dieser ermittelt der Papiersackhersteller, welche Vorschriften für Verpackung und Transport gelten. Ob ein bestimmter Papiersack als Gefahrgutverpackung zugelassen wird, entscheidet das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM). „Grundlage dafür ist ein spezielles Prüfverfahren, dem der Sack regelmäßig unterzogen wird“, erklärt Achim Gottmann, Qualitätsmanager bei einem GemPSI-Mitgliedsunternehmen. „Jede zugelassene Verpackung erhält eine besondere Kennzeichnung.“ Die UN-Prüfnummer informiert über Inhalt und Verpackung, Gefahrstoffsymbole über Gefahren, die von einem Produkt ausgehen können. Eine Besonderheit: Amtlich zugelassene Gefahrgutverpackungen unterliegen einer erweiterten Produkthaftung. Von der Abfüllung über den Transport bis hin zur Lagerung haftet der Hersteller für seine Verpackung.
Bürokratischer Aufwand steigt
Je mehr Regulationen für die Verpackung eines bestimmten Produkts in Kraft sind, desto mehr Zeit benötigt die Dokumentation der Gesetzeskonformität. Doch auch unspezifische Kundenanforderungen können den Prozess verzögern. „Viele unserer Kunden sind dazu übergegangen, standardisierte Anforderungslisten durch den Einkauf herauszugeben. Diese sind für Bestellungen jeglicher Art einsetzbar, ob Büroklammern, Arbeitskleidung oder Papiersäcke“, berichtet Gottmann. „Von diesen seitenlangen Listen fühlen sich viele Lieferanten überfordert. Denn daraus ist nicht ersichtlich, welche der Anforderungen sie erfüllen müssen.“ Darüber hinaus gibt es Abfüller, die ihre Produkte europaweit vertreiben. Obwohl der Papiersack eigentlich für wenige Märkten vorgesehen ist, fordern sie, dass er potenziell in weiteren Ländern eingesetzt werden kann. Da in den Ländern unterschiedliche Richtlinien gelten können, erschwert dieser Anspruch die Dokumentation ebenfalls. Besonders kompliziert wird es, wenn ein Land mit einer Verordnung vorprescht, die nicht auf EU-Ebene verabschiedet ist. Dies ist beispielsweise in Frankreich mit dem Verbot von Mineralölen in Druckfarben geschehen. „Unsere Kunden forderten daraufhin entsprechende Zertifikate an, die belegen, dass unsere Druckfarben mineralölfrei sind“, so Gottmann. „Da auf EU-Ebene noch keine derartige Zertifizierung festgelegt wurde, können wir ein solches Zertifikat nicht ausstellen. Damit stoßen wir bei den Kunden auf Unverständnis.“ In solchen Fällen ist der bürokratische Aufwand für kleine und mittelständische Papiersackhersteller kaum noch handhabbar. „Wir möchten dafür plädieren, den Aufwand für alle Beteiligten möglichst gering zu halten“, so Hunger. „Als Verband befürworten wir daher europaweit gültige Regelungen. In Zusammenarbeit mit unserem europäischen Dachverband EUROSAC sondieren wir kontinuierlich mögliche Gesetzesänderungen, damit unsere Mitglieder flexibel auf kurzfristige Bestimmungen eingehen können.“
Weitsicht und Flexibilität gefragt
Auch langfristig ist Flexibilität gefragt, denn die deutsche Papiersackindustrie geht davon aus, dass Regulationen für Verpackungen künftig noch komplexer werden. Nachhaltigkeit und entsprechende Zertifizierungen werden eines der herausfordernden Zukunftsthemen sein. Ein Beispiel sind uneinheitliche Entsorgungssysteme für Verpackungen in den europäischen Ländern, die durch nationale Kennzeichnungsvorschriften (z.B. Triman in Frankreich) den europäischen Binnenmarkt behindern. Darüber hinaus ergeben sich regulatorische Zielkonflikte. So wird in allen laufenden und geplanten Gesetzesvorhaben der vermehrte Einsatz von Rezyklat gefordert. Ein Recyclinganteil im Papier erfordert in kontaktsensitiven Bereichen wie z.B. bei Lebensmittelkontakt jedoch oftmals den Einsatz von Barrieren. Diese können in einigen Fällen die geforderte Recyclingfähigkeit des Papiersacks erschweren. Außerdem wird bei der Verwendung von Rezyklat mehr Material benötigt, um die gleiche Reißfestigkeit zu erreichen. Das wiederum läuft der Ressourceneffizienz entgegen. „Gefragt sind möglichst ressourcenschonende Verpackungen, die so wenig Material wie möglich nutzen und größtmögliche Sicherheit, auch bei Lebensmittelkontakt bieten“, sagt Hunger. „Auf diesem Gebiet wird derzeit viel geforscht. Unser Ziel ist es, unseren Kunden auch in Zukunft sichere Verpackungen bieten zu können, die allen Regulationen gerecht werden. Deshalb bauen wir unsere Expertise stetig aus und agieren vorausschauend und flexibel auf kurz- sowie langfristige Trends und Entwicklungen.“