Die Gottbegnadeten-Liste - vom Kriegsdienst freigestellte Künstler
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Die Gottbegnadeten-Liste war eine 1944 vom NS-Regime zusammengestellte Liste von Künstlern, die als besonders wichtig erachtet und daher vom Kriegsdienst freigestellt wurden.
Die Liste umfasste 1041 Namen und gliederte sich in mehrere Abschnitte:
Abschnitt I Gottbegnadeten-Liste mit einer Sonderliste von 25 "unersetzlichen" Künstlern wie Richard Strauss und Wilhelm Furtwängler. Dazu kamen 353 weitere Künstler wie die Schauspieler Emil Jannings und Heinz Rühmann.
Abschnitt II listete weitere uk-gestellte Künstler für Film, Rundfunk und Konzerte auf, darunter bekannte Namen wie Schauspieler Hans Albers, Sängerin Zarah Leander und Schauspielerin Kristina Söderbaum.
Abschnitt III führte Orchester und Kapellen, Abschnitt IV im Rüstungseinsatz tätige Künstler auf, die sporadisch für Konzerte freigestellt wurden.
Bereits zuvor gab es ähnliche Listen erwünschter Künstler, die vom Kriegsdienst verschont bleiben sollten. Ab Herbst 1944 wurde die Liste aber nicht mehr beachtet und auch die "Gottbegnadeten" sollten nun in den totalen Krieg und den Volkssturm eingezogen werden.
Viele der aufgelisteten Künstler setzten ihre Karrieren nach 1945 in Deutschland bruchlos fort. Einige zuvor vom Regime hofierte Künstler wurden 1944 aber auch nicht mehr auf die Gottbegnadeten-Liste aufgenommen.
Die Gottbegnadeten-Liste zeigt exemplarisch die enge Verstrickung von Kunst und Politik während des NS-Regimes und die Sonderstellung, die einzelne Künstler genossen, solange sie sich für Propagandazwecke einspannen ließen. Sie wirft Fragen über personelle Kontinuitäten nach 1945 auf, auch wenn nicht alle Karrieren ungebrochen weitergingen. Das Thema wird bis heute in der Forschung und Ausstellungen aufgearbeitet.