Registriert, verpackt, versendet? - Verpackungsvorschriften für Industrie und Großhandel
News Allgemeine News
Ob aus Karton, Plastik oder Holz – Verpackungen sind essenziell, damit Waren unversehrt ihr Ziel erreichen. Je nach befördertem Gut gelten dabei hohe Anforderungen an Material und Verarbeitung der Verpackung.
Jens Mühlenbruch, Verantwortlicher für Projekt- und Vertriebsentwicklung bei BB-Verpackungen, weiß: „Industrieverpackungen sind in einer globalen Welt unverzichtbar. Dabei müssen sie nicht nur die entsprechenden Sicherheitsstandards für den Transport erfüllen, sondern auch Vorschriften bezüglich Recyclingfähigkeit und Wiederverwendbarkeit einhalten. Schon vor der Versandvorbereitung sind daher einige Punkte besonders zu beachten.“
Aufgepasst bei der Materialwahl
Neben eher generellen Anforderungen an die Stabilität müssen Industrieverpackungen zusätzlich besonders resistent gegen physikalische Einflüsse sein. „Werden beispielsweise elektronische Güter versendet, muss die Verpackung nicht nur antistatisch, sondern auch feuchtigkeitsabweisend sein und vor Korrosion schützen“, erklärt Jens Mühlenbruch. „Für die Beförderung von Gefahrgut gelten wiederum andere Vorschriften, beispielsweise muss das Verpackungsmaterial bei gewissen Gefahrstoffen nachweislich chemikalienbeständig sein.“ Darüber hinaus werden sogenannte Gefahrgutkartons unter Berücksichtigung des Versandgutes auf ihre Eigenschaften bei Stürzen und unter Druck sowie auf ihre Stapelbarkeit hin überprüft. Erst wenn die Kartonage den Test besteht, bekommt sie das entsprechende Sicherheitszertifikat in Form einer UN-Verpackungsnummer. Diese gibt an, wer die Prüfung durchgeführt hat und welche Stoffe transportiert werden dürfen. Unternehmen sollten bei der Wahl der Verpackung daher unbedingt auf die korrekte Zertifizierung achten. Zudem müssen Gefahrgutverpackungen eine Kennzeichnung bezüglich der Gefahrenklasse des beförderten Guts aufweisen.
Recyclingpflicht
Abseits der Sicherheitsthematik spielt auch die Wiederverwertbarkeit und Gewährleistung der Kreislaufwirtschaft eine wichtige Rolle. In Deutschland sind die gesetzlichen Vorschriften dazu im Verpackungsgesetz geregelt. „Nicht nur Hersteller von Verpackungen, auch Betriebe, die diese erstmals in Umlauf bringen, stehen für die Entsorgung der verwendeten Materialien in der Verantwortung“, erläutert Jens Mühlenbruch. „Dazu müssen sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und im öffentlich einsehbaren Melderegister LUCID eintragen.“ Handelt es sich zudem um sogenannte systembeteiligungspflichtige Verpackungen, schreibt das Gesetz zusätzlich eine Lizenzierung durch ein staatlich anerkanntes, duales System vor. „Die Betreiber dieser Systeme kümmern sich anstatt der inverkehrbringenden Betriebe um die Verwertung der Verpackungen, wofür jährlich ein gewisser Betrag anfällt“, führt der Verpackungsexperte aus. Dabei richten sich die Kosten einerseits nach der Menge in Kilogramm pro Jahr und andererseits nach dem verwendeten Material. „Um unseren Kunden die Berechnung zu erleichtern, bieten wir bei BB-Verpackungen den Service an, die Gewichte unserer Produkte direkt mitzuliefern“, erklärt Jens Mühlenbruch abschließend. „Zudem arbeiten wir eng mit Partnern zusammen, die für die Lizenzierung zuständig sind.“